Mit Eintritt eines Insolvenzgrundes haftet der Geschäftsführer einer GmbH nach strengen Regeln. Wie sich das auswirken kann und was man unbedingt vermeiden sollte erklärt Rechtsanwalt Björn Ledertheil.
Mit Eintritt eines Insolvenzgrundes haftet der Geschäftsführer einer GmbH nach strengen Regeln. Wie sich das auswirken kann und was man unbedingt vermeiden sollte erklärt Rechtsanwalt Björn Ledertheil.