Warum zahlt die gegnerische Versicherung nicht bei einem unverschuldeten Unfall? Wer trägt die Anwalts -und Verfahrenskosten – auch im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen? Sind gegenüber der Polizei Angaben zu machen? Dies sind nur drei Fragen aus den im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall sich ergebenden vielfältigen Bereichen. Gleich zu Beginn der Unfallregulierung gilt es, im Interesse der Mandantschaft Weichen richtig zu stellen, um der Versicherung des Unfallverursachers keine Argumente für eine Mithaftung zu liefern.

Aber auch strafrechtlich bedarf es schnell der Notwendigkeit anwaltlichen Beistands: Führerscheinentzug, Geldstrafe, Fahrverbot (Bußgeldbescheid). Hier ohne Anwalt zu handeln, führt zu erheblichen rechtlichen Nachteilen. Daher ist von Anbeginn an anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen: Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldbehörde, mit dem Gericht, Akteneinsicht, Abgabe einer Stellungnahme  – kurz: Rundumberatung – und Betreuung. Und: Niemals ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt gegenüber der Polizei Angaben zum Unfallhergang machen, auch nicht unmittelbar am Unfallort. Derartige Angaben können schnell widersprüchlich oder gar belastend ausfallen.

verkehrsrecht

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Björn Ledertheil
Rechtsanwalt Björn Ledertheil