Mutterschutzgesetz reformiert
Die Abkürzung Mutterschutzgesetz bzw. (MuSchG) steht ab dem 01. Januar 2018 nicht mehr länger für das „Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mütter“ sondern für das „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung oder im Studium“. Durch die Reform werden künftig auch Schülerinnen, Auszubildende, Praktikantinnen und Studentinnen in den Mutterschutz mit einbezogen.…