Haftet der Helfer?
Schadensersatzanspruch bei Freundschaftsdienst ? Wer anderen helfend zur Seite steht, kann sich im Falle eines hierbei ungewollt angerichteten Schadens erheblichen Ersatzansprüchen ausgesetzt sehen. Es kann dann Streit darüber entstehen, inwieweit der freiwillige Helfer für sein Missgeschick haften muss. Die Gerichte möchten allerdings verhindern, dass aus Furcht vor möglichem Schadenersatz die Nachbarschaftshilfe ausstirbt. Die Rechtsprechung hat…