Kündigung Mietvertrag

Schutz vor Wohnungskündigung in der Corona Krise

Als Folge der Corona-Krise hat der Bundestag am 25.03.2020 folgende Änderungen im Mietrecht beschlossen: Miet- und Pachtverhältnisse über Räume oder Grundstücke können nicht mehr durch den Vermieter gekündigt werden, wenn vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 die fällige Miete nicht geleistet wurde und die Nichtleistung auf den Auswirkungen der Corona Pandemie beruht. Hier muss ggf. der…