Vorsicht beim Blaumachen
Wenn der Chef den beantragten Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt nicht gewährt, könnte mancher Arbeitnehmer auf die Idee kommen, sich stattdessen krankschreiben zu lassen. So auch eine Gymnasiallehrerin, die nach abgelehntem Urlaubsantrag ihrem Arbeitgeber für die fragliche Zeit eine Krankschreibung wegen Erschöpfung vorlegte. Obwohl die Lehrerin einen Zusammenhang standhaft bestritt, musste sie sich wegen Betrugs, und…