Beratung im Asylrecht zu den immer aktuell drängenden Bereichen Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Duldung, Abschiebung, Familienzusammenführung und damit – wie im Ausländerrecht – verbunden die Informationen zur Aufenthalts – und Niederlassungserlaubnis sowie zur Einbürgerung.

 

Erforderlichenfalls – bundesweit – anwaltliche Vertretung gegenüber dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), den Ausländerbehörden und – in Baden-Württemberg – gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe betr. Abschiebemaßnahmen, Duldungen, Mitwirkungspflichten (Passbeschaffung) und Weiterem.

 

Schließlich – bundesweit – die anwaltliche Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten sowie vor den Sozialgerichten betr. Leistungen nach dem AsylbLG oder anderweitigen für Menschen mit Migrationshintergrund vorgesehenen Sozialleistungen.

Ihr Ansprechpartner

Ernst Dietzfelbinger
Rechtsanwalt Ernst Dietzfelbinger